Der am 15. Dezember 2021 durch den Kreistag beschlossene Haushalts-
plan des Saale-Holzland-Kreises wies als Einnahmeposition für Schüs-
selzuweisungen des Landes eine Summe von 33.111.800 Euro aus. Zu
diesem Zeitpunkt wurde durch das Thüringer Ministerium für Inneres und
Kommunales eine wahrscheinliche Zahlung von 28.146.255,66 Euro für
das Haushaltsjahr 2022 in Aussicht gestellt. Dies bedeutete eine Diffe-
renz zu der im Haushaltsplan des Saale-Holzland-Kreises ausgewiese-
nen Summe in Höhe von 4.965.544,34 Euro. Der Landtag beschloss am
4. Februar 2022 den Landeshaushalt für das Jahr 2022 und somit auch
das finanzielle Volumen des Kommunalen Finanzausgleichs. Der Saa-
le-Holzland-Kreis erhält demnach für das Jahr 2022 Schlüsselzuwei –
sungen in Höhe von 30.415.522,96 Euro. Die Differenz zu der im Haus-
haltsplan des Saale-Holzland-Kreises ausgewiesenen Summe beträgt
somit nunmehr 2.696.247,04 Euro.

In der Ostthüringer Zeitung vom 2. Februar 2022 wird wie folgt berichtet:
„Der Doppelhaushalt des Saale-Holzland-Kreises für 2022 und 2023 ist
genehmigt. Der Genehmigungsbescheid des Thüringer Landesverwal-
tungsamtes ist am 31. Januar im Landratsamt eingetroffen.“
Der Saale-Holzland-Kreis unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird die Genehmigung des Haushaltsplans des Saale-Holzland-
Kreises durch das Landesverwaltungsamt begründet, obwohl zum
Zeitpunkt der Genehmigung eine Differenz von knapp fünf Millionen
Euro bei der Einnahmeposition bestand?

2. Auf Basis welcher Kennzahlen hat der Saale-Holzland-Kreis, insbe-
sondere mit Blick auf Zuweisungen des Landes, den Haushaltsplan für
das Jahr 2022 mit welcher Begründung aufgestellt und beschlossen?

3. Mit welcher Begründung wird die Genehmigung eines Haushaltsplans
durch das Landesverwaltungsamt versagt, wenn geplante Einnahme-
positionen nicht mit der realen Einnahmesituation übereinstimmen?

4. Besteht aus Sicht der Landesregierung für den Saale-Holzland-Kreis
die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2022, um die
nunmehr definitiv feststehende Einnahmedifferenz von rund 2,7 Mil-
lionen Euro auszugleichen, und wie begründet die Landesregierung
ihre Auffassung?