Kleine Anfrage 7/3668
In Thüringen sind durch das Umweltinformationsgesetz bisher Umweltinformationen in vielen Gemeinden zugänglich gewesen. Nach meinen Kenntnissen wurde dieser Zugang zurzeit wieder eingeschränkt. Am 3. August 2022 informierte die untere Bodenschutzbehörde in Jena einen Anfragenden, dass künftig keine weiteren Akteneinsichten über Umweltinformationen gegeben werden können. Man müsse künftig den Eigentümer der Flächen selbst ermitteln und dessen Einwilligung beibringen, um Informationen zu erhalten. Dies sei aus Datenschutzgründen aktuell vom Rechtsamt Jena so verfügt worden und man habe sich an anderen Thüringer Städten wie beispielsweise Saalfeld orientiert.
Ich frage die Landesregierung:
1.
Wie beurteilt die Landesregierung die dargestellte Änderung der Informationspolitik der unteren Bodenschutzbehörde, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es so fast unmöglich wird, schon einfache Einsichtnahmen vorzunehmen, wenn die Altlast oder das Gutachten den Zustand eines Privatgeländes betrifft?
2.
Wie beurteilt die Landesregierung die Aktualität, Pflege und Vollständigkeit der Eintragungen in das Thüringer Altlasteninformationssystem?
3.
Ist der Landesregierung bekannt, ob auf einer mächtigen Ablagerung in Jena Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt wurden, aus dem darunter liegenden Deponiekörper jedoch Austritte von Schadstoffen in den gewachsenen Boden/Auenlehm nachgewiesen sind und wenn ja, wie wird diese Fläche beurteilt?
4.
Ist der Landesregierung bekannt, ob eine Ablagerungsfläche bei Camburg (Saale-Holzland-Kreis) von der Landesentwicklungsgesellschaft teilweise in ein Biotop umgewandelt wird, ohne dass die Sanierung der teils offenen Ablagerungen stattfindet