Drucksache 7/5595
Seit dem Schuljahr 2011/2012 gibt es im Schulgesetz verankert die Schulart der Thüringer Gemeinschaftsschule (TGS). Laut Schulgesetz müssen die Schulträger der TGS ein kooperierendes Gymnasium benennen, wenn die TGS nicht selbst eine Oberstufe anbietet.
Ich frage die Landesregierung:
1.
Gab es bislang in Thüringen einen Fall, in dem ein benanntes kooperierendes Gymnasium in der Folgezeit der Kooperation auf Grund von geringeren Anmeldungen in den Klassenstufen 5 und 6 im Bestand gefährdet wurde und wenn ja, welche?
2.
Wie beurteilt die Landesregierung den Schulstandort des Gymnasiums Kahla?
3.
Würde die Schulartumbildung der Regelschule Kahla in eine TGS aus Sicht der Landesregierung den Schulstandort des Gymnasiums gefährden?