Kleine Anfrage 7/3213

Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises hat in der Vergangenheit mehr-
fach über die Einrichtung eines Live-Stream-Angebots beraten. Ein Be-
schlussvorschlag vom November 2021 wurde durch den Justiziar des
Landkreises an das Landesverwaltungsamt für eine rechtliche Stellung-
nahme übermittelt. Der Antrag wurde bis zur vorliegenden Antwort des
Landesver-waltungsamts zurückgestellt. Der Saale-Holzland-Kreis un-
terliegt der Rechtsaufsicht des Landes.


Ich frage die Landesregierung:


1. Wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung der rechtlichen Stellung-
nahme hinsichtlich des oben benannten Beschlussvorschlags für
den Kreistag des Saale-Holzland-Kreises durch das Landesverwal-
tungsamt?


2. Wie wird die Einrichtung eines Live-Stream-Angebots zur Übertra-
gung von Sitzungen des Kreistages durch die Landesregierung ak-
tuell bewertet?


3. Welche Kreistage beziehungsweise Gemeinderäte in Thüringen ha-
ben nach Kenntnis der Landesregierung welche Regelungen zur
Übertragung der Sitzungen im Live-Stream getroffen?


4. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgten diese Regelungen und
welchen Regelungsbedarf gibt es aus Sicht der Landesregierung ge-
gebenenfalls in der Thüringer Kommunalordnung?