Kleine Anfrage 7/3173

Im Sonneberger Stadtteil Oberlind sollen am Langen Weg auf einem
ehemaligen Müllumschlagplatz von einem privaten Investor Photovol –
taikanlagen errichtet werden (vergleiche „Entwurf für Solarpark hat Ge-
genwind“ im Freien Wort vom 7. März 2022).

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche gesetzlichen Regelungen und Vorschriften für großflächige
Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen existieren bezüglich
eines Mindestabstands zur Wohnbebauung angrenzender Misch –
gebiete?

2. Existieren zusätzliche Regeln für den Fall, dass die Wohnbebauung
im Ausrichtungswinkel der Solar-Panele liegt?


3. Welche großflächigen Photovoltaikanlagen im Innenbereich sind der
Landesregierung bekannt (bitte aufschlüsseln nach Größe, Abstand
zur Wohnbebauung und Lage der Wohnbebauung zum Solarpark)?


4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Bürgerbeteili-
gung im vorliegenden Fall?


5. Hat die Stadt Sonneberg eine Landesgesellschaft, wie zum Bei-
spiel die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur, im vorliegen-
den Fall konsultiert?


6. Liegt ein Bebauungsplan für das angesprochene Gebiet vor und wenn
nein, welchen Einfluss hätte die Stadt über den Beschluss eines Be-
bauungsplans auf das Projekt nehmen können?


7. Kann die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt noch Einfluss auf das Projekt
nehmen, wenn ja, welchen und wenn nein, warum nicht?


8. Welchen Einfluss kann eine Stadt auf einen Bauantrag nach § 34
Baugesetzbuch für Photovoltaikanlagen nehmen?