Aus dem heute verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht hervor, dass das Klimaschutzgesetz in seiner jetzigen Form unzureichend ist. Das Gesetz kritisiert vor allem, dass Emissionsminderungen zu großen Teilen erst nach 2030 stattfinden werden – und damit verbundene Einschränkungen vor allem von künftigen Generationen getragen werden müssen. Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz den Bundestag, konkrete Reduktionsstufen für die Zeit nach 2030 festzusetzen. „Es zeigt sich erneut, dass die unionsgeführte Regierung in Berlin den Klimaschutz nicht ernst nimmt. Um den Klimawandel ehrlich und sozial gerecht zu bekämpfen, braucht es linke Mehrheiten – im Land wie auch im Bund“, so Katja Maurer, klimapolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.

„Der Kritik des Gerichts an fehlenden konkreten Reduktionsstufen der Emissionen kann nur mit konkreten Ausbaustufen der Erneuerbaren Energien begegnet werden. Auch wir in Thüringen sollten das Urteil als Anstoß nehmen, das Ausbauziel im Thüringer Klimagesetz Thüringen zu 100% mit erneuerbaren Energien bis 2040 zu versorgen und mit konkreten Zwischenzielen auf dem Weg dahin zu untermauern“, ergänzt Markus Gleichmann, energiepolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. „Wenn, wie aktuell festzustellen ist, das Ziel der CO2-Neutralität in immer weitere Ferne rückt, brauchen wir noch mehr Reduktions-, Substitutions- und Ausgleichselemente bei der Förderung von Erneuerbaren Energien. Der Wärme und Verkehrssektor muss dabei zunehmend Beachtung finden“, so Gleichmann abschließend.