Die heutige Anhörung im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zur Gesetzesinitiative der CDU zur „Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung“ hat deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf eine Scheindebatte ist. „In der Realität würde das Gesetz keinen Unterschied bei Neuanlagen machen, da im Thüringer Windenergieerlass bereits geregelt ist, dass moderne Anlagen mit einer Höhe ab 150 Metern in einem Abstand von 1000 Metern gebaut werden. Gleichzeitig würde ein Repowering von etablierten und akzeptierten Standorten verhindert werden“, erklärt Markus Gleichmann, Sprecher für Energiepolitik der Linksfraktion im Thüringer Landtag.

„Stattdessen ist es wichtig, den Ausbau stärker in die Hände von Planungsgemeinschaften und Regionen zu legen. Kommunen sollten eigenständig entscheiden können, ob bei ihnen Anlagen gebaut werden oder nicht. Das ist auch im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung und schafft wirkliche Akzeptanz. Dementsprechend muss das Planungsrecht angepasst werden. Mit unserem Repowering-Antrag „Klimaziele einhalten“ wollen wir deshalb Kommunen ermöglichen, auf einem kleinräumigen Planbereich eigenständig bis zu drei Windräder errichten zu können. Außerdem sollen Kommunen selbstständig dort Flächen ausweisen können, wo bereits Anlagen stehen. Auch sollen Repowering-Vorranggebiete auf das 1-Prozent-Flächenziel angerechnet werden können, um diesen wichtigen Pfeiler der Energiewende zu stärken.“

Des Weiteren wurde erneut deutlich, dass die Energiewende nur mit einer Kombination aus Windkraft und Solar-Energie gelingen kann. Der Grund: Wind- und Solar-Energie sind auf ihr Vorkommen betrachtet komplementär zueinander. Das heißt, dass, wenn kein Wind weht, oft die Sonne scheint, wenn keine Sonne scheint, oft Wind weht. Deshalb müssen beide Energieformen in gleichem Maße ausgebaut werden. Nur durch die Nutzung von Sonne und Wind im Zusammenspiel kann die Energiewende gelingen.

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