Drucksache 7/2764

Im Landeshaushalt für das Jahr 2021 im Einzelplan 17, Titel 633 06, „Zu-
weisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände zum Ausgleich
des Wegfalls von Straßenausbaubeiträgen“ wurde mit den Erläuterun-
gen durch den Landtag beschlossen, dass von dem Haushaltsansatz
Mittel für einen Härtefonds verwendet werden können, mit dem beson-
dere Härten im Zusammenhang mit der gesetzlichen Abschaffung der
Straßenausbaubeiträge zum Jahresanfang 2019 abgemildert werden sol-
len. Zur praktischen Umsetzung der im Landeshaushalt vorgesehenen
Mittel ist eine Ausführungsvorschrift der Landesregierung erforderlich.
Bisher liegt lediglich ein Vorschlag der Fraktion DIE LINKE im Thüringer
Landtag vor, der eine Kappung der Beitragshöhe bei 2.000 Euro vorsieht.
Der Landeshaushalt ist seit dem 1. Januar 2021 wirksam, weshalb zeit-
nah eine Ausführungsvorschrift durch das zuständige Thüringer Minis-
terium für Inneres und Kommunales erarbeitet und in Kraft gesetzt wer-
den muss.


Wir fragen die Landesregierung:


1. Wie stellt sich der Stand der Erarbeitung einer Ausführungsvorschrift
zur Umsetzung der im Landeshaushalt beschlossenen Erläuterung
für einen Härtefallfonds derzeit konkret dar?


2. Welche in Betracht kommenden Kriterien prüft die Landesregierung
derzeit, anhand derer die Beitragspflichtigen den Härtefallfonds in An-
spruch nehmen könnten und wie lauten diese alternativen Kriterien?


3. Wann soll nach Vorstellung der Landesregierung die Ausführungs-
vorschrift öffentlich bekanntgemacht werden?