Ina Leukefeld macht auf den Anspruch aus ALG2 aufmerksam, der vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Ich kann Betroffenen nur empfehlen das zu Prüfen und in Anspruch zu nehmen.

Für alle „anderen“ gibt es den „Digitalisierungspakt“ und daraus Gelder für Technik, die der Schulträger (Kreise und Kreisfreie Städte) verwenden können. Diese können für Leihgeräte ausgegeben werden. Das ist jedoch abhängig vom Schulträger. Das Eichsfeld setzt auf Ipads, der SHK auf linuxbasierte Laptops. Die Entscheidung trifft der Stadtrat / Kreistag bzw. die Verwaltung.

Das das noch nicht ausreicht und man von einer richtigen Digitalisierung immer noch nicht reden kann ist sicher auch richtig. Aber wegen (oder mit 🙃) Corona passiert in dem Bereich wenigstens etwas.