Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat noch einmal eindeutig auf ihrer Webseite dargestellt, auf was sich das Betretungsverbot für Externe während der COVID19 Pandemie bezieht und das eben jenes für Sportvereine bzw. dem Jugendvereinssport bis 18 Jahre NICHT gilt.
Ich hoffe, dass nun auch der SHK entsprechend die Hallen frei gibt, damit nun endlich auch das vollzogen werden kann, was u.a. im SOK problemlos ging.
Danke an den Bildungsminister, der schnell auf meine Anfrage reagiert hat.

zum Nachlesen:
https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/