Die Thüringer Gemeinden und Städte unterhalten im Rahmen von Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz und Artikel 91 Abs. 1 Verfassung des Freistaats Thüringen jeweilige Partnerschaften mit anderen Kommunen im In- und Ausland. Insbesondere internationale Städtepartnerschaften dienen ausdrücklich dem kulturellen, sportlichen und sozialen Austausch über nationale Grenzen hinweg. Besonderes Augenmerk wird dabei vielfach auf den Jugendaustausch gelegt.

Die bestehenden Städtepartnerschaften erhalten angesichts der anhaltenden Akzeptanzprobleme der Europäischen Union sowie fremdenfeindlichen und menschenverachtenden Einstellungen einen besonderen Stellenwert, für mehr Toleranz und Akzeptanz zu sorgen.

Die Gemeinden und Städte leisten diese Aufgabe im eigenen Wirkungskreis.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welche Thüringer Gemeinden und Städte unterhalten nach Kenntnis der Landesregierung Städtepartnerschaften mit welchen Gemeinden und Städten welcher Staaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen und kreisfreien Städten)?
  2. In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Landesregierung die unter Frage 1 nachgefragten Gemeinden und Städte in den Haushaltsjahren 2017, 2018 und 2019 Ausgaben für diese Städtepartnerschaften getätigt beziehungsweise geplant (bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Haushaltsjahren)?
  3. Auf welche Förderprogramme des Landes können die unter Frage 1 nachgefragten Gemeinden und Städte zugreifen? Wie sind diese Programme hinsichtlich Förderzweck und Mitleistungsanteile ausgestaltet? Wie bewertet die Landesregierung die Wirkung dieser Programme?

Antwort der Landesregierung:

https://markus-gleichmann.de/wp-content/uploads/2020/11/DRS700342.pdf