Die Kreistagsfraktion LINKE/GRÜNE im Saale-Holzland-Kreis (SHK) hatte für die Kreistagssitzung am 24. Juni einen Antrag zur Unterstützung des Landesaufnahmeprogramms für Flüchtende aus dem Elendslager Moria gestellt. Der Landrat des SHK, Andreas Heller, lehnte die Beratung des Themas ab. Er war der Auffassung, der Kreistag sei nicht zuständig.

Gegen diese Entscheidung klagte Markus Gleichmann, Abgeordneter der Linksfraktion und Fraktionsvorsitzender im SHK, per Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem Verwaltungsgericht Gera. Dieses bestätigte nun die Rechtsauffassung des Klägers und verpflichtet den Landrat, die Beschlussvorlage auf die Tagesordnung des Kreistages zu nehmen. Zum nun vorliegenden Prüfergebnis des Verwaltungsgerichts erklärt Markus Gleichmann: „Der gerichtliche Hinweis ist für alle kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger wichtig, zeigt aber auch den Reformbedarf der Thüringer Kommunalordnung.“

„Es ist eine gute Entscheidung für die Rechte von kommunalen Abgeordneten und auch ein Signal, dass eine humanitäre Politik von ‚unten‘ möglich ist, wenn man nur will“, so Gleichmann. Das Gericht bestätigte in der Begründung nicht nur das Initiativrecht von Fraktionen, sondern auch, dass die Thematik der Flüchtlingspolitik durchaus auch in den eigenen Wirkungskreis des Kreistags gehört.

„Diese Argumentation der Richterin reiht sich in eine Entscheidungslinie ein, welche deutlich macht, dass alle für die kommunalen Räte wichtige Themen auch diskutiert werden können. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum man zwar in den Gemeinde-, Stadt- oder Kreistag gewählt wurde, dann aber über den sogenannten übertragenen Wirkungskreis nicht reden darf. Dies bedarf dringend einer Überarbeitung in der Thüringer Kommunalordnung“, so Gleichmann, der Mitglied seiner Fraktion im Ausschuss für Innen und Kommunales des Landtags ist.